Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte AEO

(Authorised Economic Operator)
Die Weltzollorganisation WCO hat Rahmenbedingungen zur Sicherung des
weltweiten grenzüberschreitenden Warenverkehrs geschaffen.
Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte AEO ist ein wesentliches Element dieser
in der EU in europäisches Recht umgesetzten Sicherheitsinitiative.
AEO-Status in der internationalen Lieferkette bedeutet:
• bessere Lieferantenbewertung bei Kunden
• Sicherheit im internationalen Handel (bevorzugter Vertragspartner)
• Schnelligkeit, Transparenz und optimierte Prozesse
• Vorteile und Vergünstigungen bei der Zollabwicklung
als sicherer und zuverlässiger Partner
• Qualitätsnachweis und Marketing-Instrument (Gütesiegel / Who`s Who Europas)
oder Ihre "Eintrittskarte" als internationaler Lieferant
Wir unterstützen / begleiten seit Anfang 2009 zum AEO C , AEO S und AEO F